Auch bezeichnet als: Vitamin K1, Phyllochinon, Vitamin K2, Menachinon, MK-4, MK-7
Vitamin K umfasst Phyllochinon und verschiedene Menachinone. Es ist vor allem für Blutgerinnung und Knochenstoffwechsel relevant.
Aufgaben im Körper
Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung und zur Erhaltung normaler Knochen bei.
Mengen und Orientierung
EU-Kennzeichnungsreferenz: 75 µg pro Tag. Die Zahl ist eine Kennzeichnungsreferenz und keine individuelle Dosierung für K1 oder K2.
Formen im Supplement
Vitamin K1 ist Phyllochinon. K2 umfasst verschiedene Menachinone wie MK-4 und MK-7, die sich in Struktur und Verweildauer unterscheiden.
Einnahme
Als fettlösliches Vitamin wird Vitamin K zu einer Mahlzeit mit etwas Fett eingenommen. Bei Gerinnungshemmern darf die Zufuhr nicht eigenmächtig verändert werden.
Kombinationen
Vitamin K2 wird häufig mit Vitamin D kombiniert. Eine Kombination ist nicht für jede Person erforderlich und ändert nichts an bestehenden Arzneimittelrisiken.
Wechselwirkungen
Vitamin-K-Antagonisten reagieren direkt auf Änderungen der Vitamin-K-Zufuhr. Betroffene dürfen Präparate nur nach Rücksprache verwenden und sollten auch Schwankungen in der Ernährung vermeiden.
Verträglichkeit
Übliche orale Mengen werden meist gut vertragen. Das zentrale Risiko liegt bei Wechselwirkungen mit gerinnungshemmender Therapie.
Überdosierung
Für natürliche K1- und K2-Formen ist keine allgemeine tolerierbare Obergrenze festgelegt. Das bedeutet bei Gerinnungshemmern ausdrücklich keine freie Dosierbarkeit.
Nicht unkritisch einnehmen
Vitamin K sollte bei ungeklärten Blutungs- oder Gerinnungsproblemen nicht auf Verdacht eingenommen werden.
Labor und fachliche Abklärung
Gerinnungswerte wie INR reagieren bei Vitamin-K-Antagonisten auf Zufuhränderungen. Ein Vitamin-K-Status wird außerhalb besonderer Fragestellungen selten direkt bestimmt.
Lebensmittelquellen
Grünes Blattgemüse, Kohl und Pflanzenöle liefern vor allem K1. Fermentierte Lebensmittel und einige tierische Produkte enthalten unterschiedliche K2-Formen.
Quellen und ihr Bezug: Die Linktexte nennen, welche Frage die jeweilige Quelle behandelt. Ergebnisse zu bestimmten Zubereitungen oder Personengruppen gelten nicht automatisch für andere Produkte. Allgemeine Behördeninformationen erklären den Rahmen und belegen keine konkrete Wirkung.
- BfR: Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln
- BVL: Nahrungsergänzungsmittel
- EU-Richtlinie 2002/46/EG
- EU-Verordnung 1169/2011: Kennzeichnungsreferenzwerte
- EFSA: Übersicht der tolerierbaren Obergrenzen
Markenhinweis: Dieser Lexikoneintrag beschreibt Stoffe und ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Markenprodukt. Vitale Säulen ist im getrennten, als Werbung gekennzeichneten Bereich „Vitalstoffe“ Natura-Vitalis-Vertriebspartner. Rechte an genannten Marken liegen bei ihren Inhabern.
Redaktioneller Stand: 04.09.2026