Auch bezeichnet als: Chrom(III), Chrompicolinat, Chromchlorid, Chromhefe
In Nahrungsergänzungsmitteln wird dreiwertiges Chrom eingesetzt. Aussagen zu Gewichtsverlust oder ausgeprägter Blutzuckerwirkung gehen häufig über die gesicherte Datenlage hinaus.
Aufgaben im Körper
Für Chrom(III) sind in der EU Aussagen zum normalen Makronährstoffstoffwechsel und zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels zugelassen. Die EFSA bewertet eine essenzielle Funktion und einen Zusatznutzen bei gesunden Menschen zugleich nicht als belegt; beides muss getrennt dargestellt werden.
Mengen und Orientierung
EU-Kennzeichnungsreferenz: 40 µg pro Tag. Der NRV ist keine therapeutische Dosierung für Diabetes oder Gewichtsreduktion.
Formen im Supplement
Verbreitet sind Chrom(III)-chlorid, Chrompicolinat und chromangereicherte Hefe. Sechswertiges Chrom ist toxisch und kein Supplementbestandteil.
Einnahme
Die Einnahme erfolgt meist zu einer Mahlzeit. Bei Blutzuckermedikamenten sollte eine eigenständige Ergänzung vermieden werden.
Kombinationen
Chrom steckt häufig in Multimineral- und Stoffwechselprodukten. Zusätzliche Kombinationen mit Zimt oder anderen Extrakten erhöhen die Unübersichtlichkeit möglicher Effekte.
Wechselwirkungen
Chrom kann bei gleichzeitiger Einnahme von Diabetesmedikamenten den Blutzucker zusätzlich beeinflussen. Auch Schilddrüsenhormone können in ihrer Aufnahme betroffen sein.
Verträglichkeit
Übliche Mengen werden meist vertragen. Kopfschmerzen, Hautreaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden sind möglich.
Überdosierung
Sehr hohe Supplementmengen wurden mit Leber- und Nierenschäden in Verbindung gebracht. Die Datenlage zu langfristig hohen Dosen ist begrenzt.
Nicht unkritisch einnehmen
Chrom ist kein Ersatz für eine Diabetesbehandlung und kein verlässliches Schlankheitsmittel.
Labor und fachliche Abklärung
Ein routinemäßiger Chromstatus ist schwer zuverlässig zu bestimmen. Blutzuckerwerte und klinische Situation beantworten eine andere Frage als der Chromgehalt im Blut.
Lebensmittelquellen
Chrom kommt in kleinen Mengen in Vollkornprodukten, Fleisch, Hülsenfrüchten, Nüssen und Gemüse vor; Gehalte schwanken.
Quellen und ihr Bezug: Die Linktexte nennen, welche Frage die jeweilige Quelle behandelt. Ergebnisse zu bestimmten Zubereitungen oder Personengruppen gelten nicht automatisch für andere Produkte. Allgemeine Behördeninformationen erklären den Rahmen und belegen keine konkrete Wirkung.
- BfR: Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln
- BVL: Nahrungsergänzungsmittel
- EU-Richtlinie 2002/46/EG
- EU-Verordnung 1169/2011: Kennzeichnungsreferenzwerte
- EFSA: Übersicht der tolerierbaren Obergrenzen
Markenhinweis: Dieser Lexikoneintrag beschreibt Stoffe und ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Markenprodukt. Vitale Säulen ist im getrennten, als Werbung gekennzeichneten Bereich „Vitalstoffe“ Natura-Vitalis-Vertriebspartner. Rechte an genannten Marken liegen bei ihren Inhabern.
Redaktioneller Stand: 04.09.2026