Auch bezeichnet als: Boron, Borat, Borcitrat, Borsäure
Bor kommt in Lebensmitteln und Supplementen vor. Als essenzieller Nährstoff mit EU-Referenzwert ist es beim Menschen jedoch nicht anerkannt.
Aufgaben im Körper
Mögliche Einflüsse auf Knochen- und Mineralstoffwechsel werden untersucht. Daraus ergibt sich bislang keine allgemeine Einnahmeempfehlung.
Mengen und Orientierung
Für Bor gibt es keinen EU-NRV. Die tolerierbare Obergrenze für Erwachsene liegt bei 10 mg täglich aus allen Quellen. Mengenangaben auf Produkten lassen sich daher nicht als Prozentsatz eines Kennzeichnungsreferenzwertes einordnen; die Obergrenze ist keine Zielmenge.
Formen im Supplement
Produkte enthalten unter anderem Borcitrat, Boraspartat oder Borate. Entscheidend ist die tatsächlich ausgewiesene Bormenge.
Einnahme
Eine Einnahme sollte nicht allein mit allgemeinen Knochen- oder Hormonversprechen begründet werden.
Kombinationen
Bor wird häufig mit Calcium, Magnesium und Vitamin D angeboten. Die Kombination beweist keinen zusätzlichen Nutzen.
Wechselwirkungen
Die Daten zu Arzneimittelinteraktionen sind begrenzt. Bei hormonabhängigen Erkrankungen, Nierenproblemen oder komplexer Medikation ist Vorsicht angebracht.
Verträglichkeit
Höhere Mengen können Übelkeit, Durchfall, Hautreaktionen oder Kopfschmerzen verursachen.
Überdosierung
Sehr hohe Mengen können Magen-Darm-Trakt, Nieren und Nervensystem schädigen. Auch nachteilige Wirkungen auf die Fortpflanzung sind bei deutlich überhöhter Zufuhr möglich.
Nicht unkritisch einnehmen
Bor sollte nicht auf Grundlage unspezifischer Aussagen zu Testosteron, Gelenken oder Knochen eingenommen werden.
Labor und fachliche Abklärung
Eine routinemäßige Bestimmung des Borstatus ist nicht etabliert. Einzelwerte liefern für die Alltagssupplementierung meist keine klare Entscheidungsgrundlage.
Lebensmittelquellen
Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Wein und Trockenfrüchte enthalten Bor in unterschiedlichen Mengen.
Quellen und ihr Bezug: Die Linktexte nennen, welche Frage die jeweilige Quelle behandelt. Ergebnisse zu bestimmten Zubereitungen oder Personengruppen gelten nicht automatisch für andere Produkte. Allgemeine Behördeninformationen erklären den Rahmen und belegen keine konkrete Wirkung.
- BfR: Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln
- BVL: Nahrungsergänzungsmittel
- EU-Richtlinie 2002/46/EG
- EU-Verordnung 1169/2011: Kennzeichnungsreferenzwerte
- EFSA: Übersicht der tolerierbaren Obergrenzen
Markenhinweis: Dieser Lexikoneintrag beschreibt Stoffe und ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Markenprodukt. Vitale Säulen ist im getrennten, als Werbung gekennzeichneten Bereich „Vitalstoffe“ Natura-Vitalis-Vertriebspartner. Rechte an genannten Marken liegen bei ihren Inhabern.
Redaktioneller Stand: 04.09.2026