Auch bezeichnet als: Chloride, Kochsalzbestandteil, Natriumchlorid
Chlorid ist ein lebensnotwendiger Elektrolyt und wird meist gemeinsam mit Natrium als Kochsalz aufgenommen.
Aufgaben im Körper
Chlorid trägt durch die Bildung von Magensäure zu einer normalen Verdauung bei und ist am Flüssigkeits- und Säure-Basen-Haushalt beteiligt.
Mengen und Orientierung
EU-Kennzeichnungsreferenz: 800 mg pro Tag. Davon getrennt bewertet die EFSA 3,1 g Chlorid täglich für Erwachsene einschließlich Schwangerschaft und Stillzeit als sichere und angemessene Zufuhr. Dieser Ernährungsbezugswert ist keine Supplementdosis; durch Kochsalz liegt die übliche Zufuhr häufig deutlich über dem Kennzeichnungs-NRV.
Formen im Supplement
In Supplementen ist Chlorid meist an Natrium, Kalium oder Magnesium gebunden.
Einnahme
Eine gezielte Chloridergänzung ist im Alltag selten notwendig. Elektrolytpräparate sollten nach tatsächlichem Verlust und nicht pauschal eingesetzt werden.
Kombinationen
Chlorid wird als Elektrolyt fast immer zusammen mit positiv geladenen Mineralstoffen aufgenommen. Entscheidend ist daher die gesamte Salz- und Elektrolytzusammensetzung.
Wechselwirkungen
Nieren-, Herz- und Säure-Basen-Störungen können die Verträglichkeit verändern. Auch Arzneimittel, die den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen, sind relevant.
Verträglichkeit
Konzentrierte Chloridsalze können Magen-Darm-Beschwerden verursachen.
Überdosierung
Eine hohe Chloridzufuhr über Kochsalz geht meist zugleich mit einer hohen Natriumzufuhr einher. Deutlich abweichende Chloridwerte im Blut können den Säure-Basen-Haushalt beeinträchtigen.
Nicht unkritisch einnehmen
Unspezifische Verdauungsbeschwerden sind kein Grund, Chlorid oder Salzsäurepräparate ohne Abklärung einzunehmen.
Labor und fachliche Abklärung
Serumchlorid wird meist gemeinsam mit Natrium, Kalium, Bicarbonat und Nierenwerten interpretiert.
Lebensmittelquellen
Kochsalz und salzhaltige verarbeitete Lebensmittel sind die wichtigsten Quellen.
Quellen und ihr Bezug: Die Linktexte nennen, welche Frage die jeweilige Quelle behandelt. Ergebnisse zu bestimmten Zubereitungen oder Personengruppen gelten nicht automatisch für andere Produkte. Allgemeine Behördeninformationen erklären den Rahmen und belegen keine konkrete Wirkung.
- BfR: Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln
- BVL: Nahrungsergänzungsmittel
- EU-Richtlinie 2002/46/EG
- EU-Verordnung 1169/2011: Kennzeichnungsreferenzwerte
- EFSA: Übersicht der tolerierbaren Obergrenzen
- EFSA: Referenzwert für Chlorid
Markenhinweis: Dieser Lexikoneintrag beschreibt Stoffe und ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Markenprodukt. Vitale Säulen ist im getrennten, als Werbung gekennzeichneten Bereich „Vitalstoffe“ Natura-Vitalis-Vertriebspartner. Rechte an genannten Marken liegen bei ihren Inhabern.
Redaktioneller Stand: 04.09.2026